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Sülz, Luxemburger Straße. Das Urteil des Amtsgerichts ist zehn Minuten alt. „Im Namen des Volkes“ war der 42-Jährige zu drei Monaten Bewährung wegen Schwarzfahrens verurteilt worden. Er hatte gejammert, mit der Faust auf den Tisch geschlagen, hatte die Ungerechtigkeit der Welt beschworen, hatte geweint, hatte Richter und Staatsanwalt wüst angegangen. Seit Jahrzehnten ist er drogenabhängig, süchtig ist er immer.

Jetzt, frisch verurteilt,  wartet er in der Sonne vor dem Gericht auf die Bahn. Zieht sein Shirt aus, der Oberkörper ist mit wüsten Motiven tätowiert. Er schwankt in die eingefahrene Linie 18, hält sich schlingernd an der Halteschlaufe fest – und zündet sich einen Joint an. Glühende Bröckchen krümeln in die Bahn, Geschäftsmänner gucken skeptisch über den Rand der Tageszeitungen. Ein Ticket hat sich der Tätowierte nicht gekauft. Die Bewährung läuft bis 2011.